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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemein

Für alle Geschäfte mit der Hamburger-Hochdruck-Hydraulik GmbH, einschließlich zukünftiger Geschäfte, gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nur anerkannt, wenn sie diesen nicht widersprechen. Für jegliche Anerkennung bedarf es der Schriftform. Alle Angebote der Hamburger Hochdruck Hydraulik GmbH sind freibleibend bis zum Abschluss des Vertrages bzw. bis zur Erfüllung des Vertrages durch konkludentes Handeln. Angebot und Annahme bedürfen immer der Schriftform. An unser Angebot halten wir uns 14 Kalendertage gebunden. Wir behalten uns daher vor, bei ausbleibender Antwort des Kunden die Kosten neu zu kalkulieren.

Unsere Preise verstehen sich immer in Euro, ab Erfüllungsort, ohne Verpackung, unversichert, unverzollt und ohne Steuern. Die jeweils gültige Steuer wird separat aufgeführt. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. Der Versand erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. Die Versandkosten werden separat aufgeführt. Bei Annahmeverweigerung oder verhinderter Zustellung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, werden Versandkosten erneut berechnet. Bei Vorkasse erfolgt der Versand erst nach Eintreffen der Zahlung auf unserem Bankkonto. Die Lieferung erfolgt immer auf Gefahr des Auftraggebers.

Die Rechnung wird jeweils nach Erfüllung des Einzelvertrages gelegt und ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Die Vergütung ist in vollem Umfang und gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen der Hamburger Hochdruck Hydraulik GmbH 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, wenn er nicht leistet.

Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sein denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Auftraggeber steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten Lieferung bzw. Arbeiten steht. Bei Zahlungsverzug fallen automatisch Mahnkosten in Höhe von € 4,00 sowie die gesetzlichen Verzugszinsen an. Wir behalten uns die Akzeptanz von Schecks gegen eine Bearbeitungsgebühr vor. Der Mindestauftragswert für Scheckzahlungen ist 300,00 Euro.

Eine Abtretung unserer Forderungen an Dritte ist nicht zulässig. Die Aufrechnung mit offenen Forderungen ist nur zulässig, wenn diese von uns in schriftlicher Form anerkannt wurden. Die Aufrechnung mit Forderungen Dritter ist nicht zulässig. Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Hamburger Hochdruck Hydraulik GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Hamburger Hochdruck Hydraulik GmbH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung der Hamburger Hochdruck Hydraulik GmbH, es sein denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

Der Liefergegenstand ist vom Empfänger unverzüglich auf Schäden, offensichtliche Mängel und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Die festgestellten Mängel sind uns schriftlich mitzuteilen, damit wir nachbessern oder ggf. Ersatz liefern können.

Wir haften nicht für Schäden herbeigeführt durch unsachgemäße Benutzung oder Vandalismus.

Die Hamburger Hochdruck Hydraulik GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, dies gilt auch hinsichtlich der Haftung für ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Haftung der Hamburger Hochdruck Hydraulik GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der vorgenannten oder nachfolgenden Ausnahmefälle vorliegt. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht ein vorgenannter Ausnahmefall vorliegt.

Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, bei Verzögerung und Unmöglichkeit der Leistung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Alle Arbeiten werden gemäß den geltenden Umweltvorschriften durchgeführt. Die Entsorgung von Altteilen und Altöl erfolgt durch zertifizierte Firmen.

Zur Belieferung auf Rechnung brauchen wir ein Minimum an Kundendaten mittels Fragebogen. Diese Daten werden vertraulich behandelt und weder weitergeleitet noch publiziert. Solange diese Eckdaten fehlen, wird jeglicher Auftrag nur gegen Vorkasse ausgeführt. Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig, so gelten die übrigen Bedingungen trotzdem weiter. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg-Bergedorf.

B. Zur Wartung/Reparatur

Falls vom Auftraggeber erwünscht, lassen wir das defekte Gerät durch ein von uns beauftragtes Unternehmen abholen. Die Kosten hierfür werden separat ausgewiesen. Hierfür gilt ein separater Abholauftrag. Das Datum der Abholung wird sofort nach Rücksendung des Auftrages verbindlich bekanntgegeben.

Der Auftraggeber erhält für jeden Auftrag einen Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot, woran wir uns 14 Kalendertage gebunden halten. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, das Angebot neu zu kalkulieren. Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, bieten wir Ersatz zum Kauf an. Die Hydraulik-Aggregate müssen zur Überprüfung demontiert werden. Dabei wird das Altöl abgelassen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Funktion des Gerätes nur durch eine Wartung wieder herzustellen. Im Falle der Ablehnung des Kostenvoranschlags wird dem Kunden das Gerät unrepariert und demontiert wieder zurückgeliefert. Auf Wunsch kann das Gerät mit den Altteilen wieder montiert werden, die Funktion kann aber nicht mehr garantiert werden. Die Kosten für ein abgelehntes Reparaturangebot werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Die Reparaturzeit wird im Kostenvoranschlag bekanntgegeben.

Im Falle von Verzögerungen wird der Kunde benachrichtigt und erhält, falls erwünscht, ein Ersatzgerät zur Reparaturüberbrückung für die Gesamtdauer der Reparaturzeit. Der Mietpreis des Reparaturüberbrückungsgerätes ist pauschal eine Wochenmiete gemäß der gültigen Preisliste und ungeachtet der Dauer der Reparatur.

Für die von uns durchgeführten Leistungen leisten wir Gewähr für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferannahme.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf gelieferte Ware und Ersatzteile bleibt hiervon unberührt. Schäden durch höhere Gewalt sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 1 Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit die Hamburger Hochdruck Hydraulik GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

C. Zur Vermietung

Der Mieter erklärt ausdrücklich, mit der Handhabung des Mietgegenstandes vertraut zu sein. Die Vermietung erfolgt ausschließlich an fachlich qualifizierte und autorisierte Handwerksbetriebe. Eine Untervermietung des Mietgegenstandes an Dritte ist nicht gestattet.

Vor Anwendung sind die Betriebsanleitung und die Sicherheitsvorschriften zu lesen und zu befolgen.

Der Mieter erhält den Mietgegenstand in einwandfreiem Zustand und verpflichtet sich, den Mietgegenstand in diesem Zustand zu halten und entsprechend den Anweisungen und Betriebsanleitungen zu behandeln. Ist der Mietgegenstand mangelhaft, so hat der Mieter Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Der Gewährleistungsanspruch am Mietgegenstand erlischt auf jeden Fall durch unbefugte Eingriffe oder durch unsachgemäße Verwendung.

Die Hamburger Hochdruck Hydraulik GmbH haftet nicht für Folgeschäden, die durch den möglichen Ausfall des Mietgegenstandes entstehen können.

Der Mietgegenstand bleibt Eigentum der Hamburger Hochdruck Hydraulik GmbH und darf weder verkauft, verpfändet, vermietet oder als Transaktionsobjekt verwendet werden.

Wir behalten uns vor, bei Neukunden eine Kaution im halben Wert des Mietgegenstandes zu beanspruchen. Die Kaution kann durch Scheck, in bar oder als Überweisung hinterlegt werden. Im Falle einer Überweisung wird die Kaution auf dem Mietpreis angerechnet. Den Restbetrag der Kaution wird nach Rückgabe des einwandfreien Mietgegenstandes zurückgezahlt.

Bei einer Entgegennahme des Mietgegenstandes bis 15 Uhr am Tage des Mietbeginns wird der volle Tagessatz für die Miete angesetzt. Ist der im Vertrag aufgeführte Mieter nicht auch Abholer oder Empfänger des Mietgegenstandes, so haftet der Mieter für die Erfüllung. Der Abholer bedarf auf jedem Fall einer Legitimation.

Bei Rückgabe der Geräte nach 15 Uhr wird eine volle Tagesmiete berechnet.

Die Rückgabe der Mietsache hat in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Die Mietgegenstände müssen gereinigt zurückgegeben werden. Andernfalls wird eine Reinigungspauschale erhoben. Abholung und Rücklieferung am Lager können nur während der betrieblichen Öffnungszeiten erfolgen.

Die Mietzeit beginnt mit der Bereitstellung des Mietgegenstandes und endet mit dessen Rücklieferung am Lager der Hamburger Hochdruck Hydraulik GmbH.

Die Mindest-Mietzeit beträgt 3 Tage. Bei Abholung und sofortiger Bezahlung in bar kann die Mietzeit auf 1 Tag reduziert werden. Die Fracht- und Portokosten werden gesondert berechnet und sind vom Mieter zu tragen. Mietabrechnung und Rechnungslegung erfolgen unmittelbar nach Eingang des Mietgegenstandes am Lager der Hamburger Hochdruck Hydraulik GmbH. Der Mieter haftet für die vom Mieter oder seinem Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden durch Unglücksfälle, Nachlässigkeit oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.

Die Kosten für Instandhaltung der Mietsache, die durch gewöhnlichen Verschleiß notwendig sind, trägt die Hamburger Hochdruck Hydraulik GmbH. Für Reparaturen, die durch Gewalteinwirkung oder unsachgemäße Handhabung entstehen, haftet der Mieter. Der Mieter darf keine eigenen Reparaturversuche unternehmen.

Geht während der Mietdauer der Mietgegenstand verloren oder wird er aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, unbrauchbar oder beschädigt, trägt der Mieter auch dann die Kosten der Wiederbeschaffung oder der Reparatur, wenn der Schaden durch seine Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.

Vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit kann der Vertrag von der Hamburger Hochdruck Hydraulik GmbH mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigen Gründen gekündigt werden, insbesondere wenn für die Bedienung des Mietgegenstandes ungeeignetes Personal eingesetzt wird oder der Mietgegenstand vereinbarungswidrig oder nicht sachgemäß eingesetzt wird.

D. Zum Vor-Ort-Service

Auf Grund der begrenzten Ressourcen vor Ort behalten wir uns vor, Geräte ohne Voranmeldung auf eine Warteliste zu stellen. Für diese Geräte gibt es keine garantierte Prüfung. Defekte Geräte werden nicht geprüft, sondern auf Wunsch des Kunden direkt zur Reparatur ins Werk mitgenommen oder geschickt.

Die Prüfung erfolgt gem. den Richtlinien des Herstellers mit den neuesten Werkzeugen und Methoden. Der Kunde erhält ein Messprotokoll von jeder Prüfung. Bei rein mechanischen Prüfungen wird kein Protokoll erstellt. Aus der Prüfung des Gerätes ergibt sich keine Funktionsgarantie für versteckte Mängel. Die Prüfung ersetzt nicht die vorgeschriebene Wartung.

Überarbeitete Fassung vom 25.05.2012